Lesbische Sexualität im Nationalsozialismus

Inhaltswarnungen: Antisemitismus, Homofeindlichkeit, Zweigeschlechtlichkeit, sexualisierte Gewalt, körperliche Gewalt

Zu Beginn der Machtergreifung des NS-Regimes im Jahr 1933 wirkte in Deutschland der 1871 verabschiedete § 175 des deutschen Strafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen zwischen Personen, die männlich zugeordnet wurden, unter Strafe stellte. Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialist*innen den § 175: Nun wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtige“ Handlungen ausgeweitet und die Höchstrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis angehoben. Zudem bestrafte der neu eingefügte § 175a „erschwerte Fälle“ mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus. Die beschuldigten Männer wurden entweder direkt nach Anzeige und Verhör oder nach Verurteilung in einem Gerichtsverfahren und Verbüßen der Strafe als „Schutzhäftling“ in ein Konzentrationslager deportiert. Ihr Kennzeichen dort war der „rosa Winkel“, den nach neustem Forschungsstand zwischen 6.000 und 10.000 Männer trugen.

Die Nationalsozialist*innen bezeichneten homosexuelle Handlungen als „artfremd“ und sahen in ihnen eine bevölkerungspolitische Sackgasse, da die Ehe, und damit die Fortpflanzung, ihrer Ansicht nach für Homosexuelle nicht in Frage kam. Sie vertraten zudem die Meinung, dass Homosexualität unter Frauen nicht so stark ausgeprägt sei und dass diese notfalls zum Eingehen von Ehen und durch sexualisierte Gewalt zum Erfüllen des Fortpflanzungsauftrages gezwungen werden konnten. Lesbische Frauen wurden in Deutschland unter dem § 175 nicht verurteilt. Ihre Verfolgung geschah eher aufgrund von anderen Zuschreibungen, zum Beispiel als Jüdin, Volksfeindin, Kommunistin, Kriminelle oder „Asoziale“ – weil sie zum Beispiel als Sexarbeiterin arbeiteten oder ihnen dies zugeschrieben wurde.

Die Hinweise darauf, dass lesbische Frauen im KZ waren, wurden im Laufe der Jahre von vergleichsweise wenigen Forscher*innen zusammengesammelt. In den bekannten Quellen erfolgte die Inhaftierung der Frauen aufgrund der angeblichen Verführung Minderjähriger, der Wehrkraftzersetzung, angeblicher Krimininalität oder angeblicher „Asozialität“.

Es ist anzunehmen, dass sich in den Insassinnen-Gruppen Frauen befanden, die ein Begehren hatten, was als lesbisch bezeichnet werden kann. In der damaligen Zeit wurde neben dem heutigen Wort „lesbisch“ das Wort „Lesbierin“ für Menschen mit einem lesbischen Begehren verwendet. In diesem Text wird jegliche romantische oder sexuelle Zuneigung unter Frauen als lesbisch bezeichnet – dies soll jedoch keine Festschreibung der sexuellen Identität einer Person darstellen, da keine der beschriebenen Personen sich je selbst dazu geäußert hat.

Zwar gab es für lesbische Frauen keine spezielle Haftkategorie, bei manchen von ihnen, wie beispielsweise den politischen Häftlingen Elli Smula, Margarete Rosenberg und Mary Pünjer, ist allerdings in den nur lückenhaft überlieferten Lagerdokumenten der Hinweis „lesbisch“ nachzulesen.

In Österreich bestrafte der Paragraf 129Ib des österreichischen Strafgesetzbuch sowohl Männer als auch Frauen: Hier wurde die „Unzucht mit einer Person desselben Geschlechts“ mit Zuchthaus von einem bis fünf Jahren bestraft und in den Jahren 1938 bis 1943 66 Frauen dafür verurteilt. Die Historikerin Claudia Schoppmann nennt in ihrem Artikel „Wider das ‚gesunde Volksempfinden‘. Vom Verhör bis zur KZ-Haft: Nicht nur schwule Männer, auch lesbische Frauen litten im ‚Dritten Reich’“ (2014) die vielfältigen Kontrollmechanismen gegenüber Frauen im familiären, politischen, rechtlichen und ökonomischen Bereich als Begründung für den Verzicht auf eine systematische Anwendung des Strafrechts als Mittel zur Abschreckung und Einschüchterung im nationalsozialistischen System und ergänzt:

„Die Bedrohung durch Denunziationen darf gleichwohl nicht unterschätzt werden – schließlich wurde auch weibliche Homosexualität gesellschaftlich geächtet und entsprach nicht dem ‚gesunden Volksempfinden‘. Allein der Verdacht gegen Frauen oder ihre Benennung in anderen Verfahren reichte für polizeiliche Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, Verhöre und andere Maßnahmen. Wenn einzelne Frauen ins Visier des Regimes gerieten, mussten auch sie mit Repressionen rechnen – vom Verhör bis zur KZ-Haft“ (Schoppmann 2014).

Für viele lesbische Frauen war der Nationalsozialismus daher eine Zeit der Maskierung. Viele zuvor existierende subkulturelle Institutionen der lesbischen Szene, wie Lokale, politische Organisationen, Verlage oder andere Treffpunkte wurden zu Beginn der Machtergreifung von Nationalsozialist*innen geschlossen. Die Teilhabe am öffentlichen Leben war nun durch die Einbindung in die Kriegsmaschinerie nicht mehr, beziehungsweise nur sehr eingeschränkt möglich.

Die nationalsozialistische Sexualmoral veranlasste einige Arbeitgeber*innen und Haus- und Blockwarte dazu, die als lesbisch geltenden Frauen in ihrem Umfeld dazu zu drängen, zu heiraten. Einige von ihnen heirateten daher heterosexuelle oder schwule Freunde, um sich dem Familienbild des NS-Systems unterzuordnen und nicht aufzufallen. Wie viele Schutzehen, auch Sandehen genannt, eingegangen wurden, ist nicht bekannt.

Andere lesbische Frauen tauchten unter, lebten ihre Sexualität nur in privaten Beziehungen aus, veränderten ihr Aussehen oder trafen sich, soweit möglich, in den Hinterzimmern der ehemaligen Ausgehlokale. Inwieweit sie Repressionen unterlagen, hing immer auch mit ihrer Schichtzugehörigkeit, weltanschaulichen Einstellung und der antisemitischen und rassistischen Zuordnung durch das NS-Regime zusammen.

Unter den Zeitzeuginnen, die in ihren Berichten über die Zeit in den Konzentrationslagern lesbische Verhältnisse thematisieren, ist keine Person, die sich selbst offen als lesbisch bezeichnet. Gründe dafür könnten die weiterhin bestehende gesellschaftliche Stigmatisierung und Unterdrückung von weiblicher (Homo)Sexualität nach Kriegsende sein. Zwar blühte die lesbische Subkultur zumindest in Berlin nach Ende des Krieges wieder auf, wurde jedoch mit Beginn des Kalten Krieges erneut erstickt.

Es fehlen demnach Selbstzeugnisse lesbischer Frauen, welche die Fremdwahrnehmung der (scheinbar) heterosexuellen Frauen kontrastieren könnten. Dass die Erzählungen also allesamt von heterosexuellen Insassinnen stammen und diese zumeist heterosexistisch wahrnehmend und beurteilend sind, muss bei der Analyse der Texte miteinbezogen werden.

Unter den Berichten sind Schilderungen von Zärtlichkeit, Sexualität und Liebe unter Frauen, als auch von sexualisierter Gewalt durch Funktionshäftlinge oder KZ-Aufseherinnen. Bei jedem Schriftstück sollte daher darauf geachtet werden, wer aus welcher Perspektive erzählt und wie das Verhältnis der Erzählenden zu den Protagonistinnen ihrer Erzählung ist.

Die Erzählerinnen nehmen oftmals Bezug auf das Winkel-System, nach dem die Häftlinge in Konzentrationslagern gekennzeichnet wurden: Vermehrt wird auf „Grünwinklinge“, also Frauen, die als kriminell oder Berufsverbrecherinnen galten, oder „Schwarzwinklige“, die als Gefangene mit der Bezeichnung „asozial“, Bezug genommen.

Auffällig ist, dass von den Zeitzeuginnen oftmals auf die Pathologisierung weiblicher Homosexualität als gesellschaftlich tradiertes Deutungsmuster zurückgegriffen wird. Die ehemalige Inhaftierte Wanda Poltawska bemerkt in der Schilderung ihrer Hafterfahrungen im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück:

„Die lesbische Liebe verbreitete sich wie eine Epidemie […] Es war wie eine Seuche, wie ein Brand, wie eine Leidenschaft“ (Eschebach 2012, S. 65)

Auch andere Berichte von Überlebenden sind stigmatisierend und bezeichnen lesbische Beziehungen im Lager zum Beispiel als „leidiges, nicht zu vermeidendes Übel“.

In dieser Hinsicht schreibt die Forscherin Insa Eschebach, dass es sich bei dem zeitgenössischen Verständnis einer „Lesbierin“ wie bei einer Sexarbeiterin um eine Version der „sexualisierten Frau“ handelt, also um ein Modell abweichender Sexualität und eine „Kategorie des Andersseins“.

Anja Lundholm ist eine der wenigen Überlebenden, die in ihrem Bericht offen und vorurteilsfrei über ihre Freundinnenschaft zu einem lesbischen Paar, den „Unzertrennlichen“ schreibt. Diese waren Quälereien und Demütigungen durch die Aufseherinnen im Konzentrationslager Ravensbrück ausgesetzt. Den Tod der beiden beschreibt Lundholm als schmerzlichen Verlust.

Das Überleben im Konzentrationslager war oftmals von der Willkür der SS (Schutzstaffel) abhängig. Als einen entscheidenden Faktor für das Überleben wird von vielen ehemaligen Insassinnen der soziale Kontakt zu Mithäftlingen beschrieben.

Liest man die Berichte einiger Überlebender, fällt auf, dass Beziehungen unter Frauen je nach Winkel-Zugehörigkeit im Lager unterschiedlich eingelesen beziehungsweise bewertet werden. Die politische Gefangene Margarete Buber-Neumann schreibt über die tiefe Freundschaft zu ihrer Mitgefangenen Milena Jesenka im Konzentrationslager Ravensbrück:

„Innige Freundschaft ist immer ein grosses (sic!) Geschenk. Erlebt man dieses Glück jedoch in der trostlosen Umgebung des Konzentrationslagers, kann sie zum Inhalt des Lebens werden. Milena und mir gelang es in der Zeit des Beisammenseins, die unerträgliche Gegenwart zu überwinden. In ihrer Kraft und Ausschliesslichkeit (sic!) wurde diese Freundschaft aber noch mehr, sie wurde zu einem offenen Protest gegen die Entwürdigung. Alles konnte die SS verbieten, uns zu Nummern degradieren, uns mit dem Tode bedrohen, uns versklaven, – in den Gefühlen zueinander blieben wir frei und unantastbar“(Janz 1993, S. 115)

Sie schreibt weiterhin, dass leidenschaftliche Freundinnenschaften nicht nur bei den politischen Gefangenen, sondern auch unter jenen, denen Kriminalität oder „Asozialität“ vorgeworfen wurde, vorkam. Der Charakter dieser Freundinnenschaften sei offen lesbisch gewesen, wohingegen „die Politischen“ rein platonische Beziehungen geführt hätten.

Auch in anderen Biografien werden Unterscheidungen zwischen der „reinen“ Liebe der politische Engagierten und den unmoralischen und homosexuellen „Asozialen“ gemacht. Diese Perspektive der politischen Gefangenen wird von Ulrike Janz in „Reflexionen zum ’negativen lesbischen Eigentum’“ (1994) als heterosexistisch und sozial stigmatisierend bezeichnet. Die ‚asozialen‘ und ‚kriminellen‘ Frauen werden darin als gewalttätig, korrupt und moralisch verderbt beschrieben. Als Teil der Unmoral werden ihnen oftmals lasterhafte lesbische Neigungen zugeschrieben.

Georgia Tanewa, eine politische Gefangene in Ravensbrück, macht deutlich, dass sie zu den „asozialen“ Frauen aufgrund der strikten räumlichen Trennung keinen Kontakt hatte, schreibt diesen aber im Vergleich zu ihren Mithäftlingen im politischen Block, wo daran nicht zu denken gewesen sei, zu, dass unter ihnen das Thema Homosexualität präsent war. Dieses Beispiel legt eine Reproduktion bürgerlicher Vorurteile zwischen den Häftlingsgruppen nahe.

Aufgrund fehlender entsprechender Zeugnisse von Frauen, die den grünen oder schwarzen Winkel getragen haben, ist zurzeit nicht nachweisbar, ob die Betonung des platonischen Charakter der politischen Freundinnenschaften eher aus politisch-korrekter Selbstzensur und Angst vor sozialer Stigmatisierung erfolgt, als aufgrund einer tatsächlichen Unterschiedlichkeit der Beziehungen.

Kerstin Meier schreibt in ihrem Artikel „’Es war verpöhnt, aber das gab’s‘ – Die Darstellung weiblicher Homosexualität in Autobiographien von weiblichen Überlebenden aus Ravensbrück und Ausschwitz“ (1999), dass Sexualität einerseits eine Komponente zum Überleben von Menschen gewesen sein könnte und dass sexualisierte Gewalt andererseits ein zentraler Aspekt der Gewalterfahrungen von Frauen im Lager gewesen sei.

In den Zeugnissen der Überlebenden werden vor allem Erfahrungen von jüdisierten Frauen geschildert, die sexualisierte Gewalt von nicht-jüdisierten Aufseherinnen oder Funktionshäftlingen erfuhren, oder die damit erpresst wurden. Die gesellschaftlichen Vorurteile gegenüber Homosexualität werden in einer Beobachtung von Krystyna Zywulska ersichtlich, die beschreibt, wie sie dabei zusah, wie eine „ausgesprochen männliche“, als Funktionshäftling eingesetzte Gefangene sich einem jungen Mädchen in einer Latrinenbaracke näherte:

„Ununterbrochen blickte sie ihre Partnerin an, und dann küßte (sic!) sie diese plötzlich auf den Mund. Dieser Kuß (sic!) dauerte ewig. Man kann sich kaum etwas Scheußlicheres vorstellen. Diese Art von Liebe in dieser Umgebung!“ (Meier 1999, S. 30)

Es ist nicht eindeutig, ob es sich bei dem Zitat um die Beschreibung eines Zwangsverhältnis zwischen einem Funktionshäftling und einer weniger privilegierten Gefangenen handelt.

Dass Mädchen oder Frauen zu sexualisierter Gewalt durch weibliche Funktionshäftlinge oder SS-Aufseherinnen gezwungen wurden, wird in einigen Autobiographien thematisiert. Simha Naor schildert in ihrem Bericht, was sie von einem Gespräch zwischen einem weiblichen Funktionshäftling und einer Blockältesten überhört hat:

„lch hatte eine Neue, erstklassig sag‘ ich dir; sie pariert ohne Stock, was mir aber bald langweilig werden wird. ‚Wie alt?‘ fragt meine Blockälteste, ‚Höchstens 14.‘ [ … ] Schöne junge Mädchen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren haben angeblich immer eine Chance, sich behaupten zu können. Sie werden gleich nach ihrem Eintreffen in Birkenau den verschiedenen Kapos und anderen Aufseherinnen, also fest angestellten: Gefangenen, als Lustmädchen übergeben.“ (Meier 1999, S. 30)

Farnia Fénelon schreibt über ihre Erfahrungen in Ausschwitz:

„Diesen Palast (die Toiletten – Anm. d. Verf.) beherrschten despotisch zwei dumme Scheusale, die Kapo Hilde […] und ihre Geliebte Inge […], deren rührseliger Blick, gerissener, hinterlistiger Blick den Eindruck erwecken soll, sie lebe in ständiger Angst. Dieses reizende Paar, diese Pipi-Mädchen, die ihre zärtlichen Gefühle füreinander nicht verniedlichen, sind beide gleich böse und, natürlich, reine Rassisten, überzeugte Antisemiten, sie verabscheuden die Juden. […] Diese beiden asozialen Deutschen verbergen uns ihre gegenseitigen Liebesgefühle genausowenig wie ihre Günstlinge, ihre verhätschelten Kundinnen, die Schwarzen Dreiecke.“ (Janz 1995, S. 23)

Die ehemalige Inhaftierte Isa Vermehren benennt in ihrem Bericht den Strafblock im Lager als „Brutstätte jener wirklich lesbischen Liebe mit allen abstoßenden Erscheinungen ihrer verzerrenden Wirkung“ und beschreibt den Umgang mit „lesbischen Tendenzen“ folgendermaßen:

„Kaum eine von ihnen übrigens war Trägerin des rosa Winkels; also waren sie nicht wegen lesbischer Tendenzen eingeliefert worden, sondern diese hatte sich erst im Lager herausgebildet, bei den meisten wahrscheinlich aus ganz harmlosen Anfängen, deren echte Zartheit sehr bald zerrieben wurde von der Roheit, mit der die Umgebung die beginnende Neigung zu spiegeln wußte (sic!)“ (Meier 1999, S. 31)

Auch andere Überlebende beschreiben in ihren Berichten, dass die Bewertung lesbischen Verhaltens durch andere Frauen im Lager von den menschenfeindlichen Lebensbedingungen und dem Ringen ums Überleben dort geprägt war:

„Die Mittel für diesen Kampf waren unterschiedlich, doch es gab kein Überleben im Lager ‚ohne etwas von seiner eigenen moralischen Welt aufzugeben‘. In einer solchen Situation klammerten sich viele Frauen an ihre bürgerlichen Werte und distanzierten sich von den Frauen, die dies nicht taten. Diese Strategie wird besonders deutlich an den Beschreibungen von Prostituierten und lesbischen Frauen.“ (vgl. Meier 1999, S. 24)

Die Berichte der Frauen legen nahe, dass auch die geringe Kontrolle über das eigene Selbstbild, die den Insassinnen im Konzentrationslager bleibt, dazu geführt haben könnte, dass nicht-normatives (Sexual)Verhalten abgewertet und sich von den (vermeintlich) lesbischen Frauen abgegrenzt wurde.

Einige Überlebende beschreiben in ihren Erfahrungsberichten die Zuneigung und Zärtlichkeit, die Frauen untereinander austauschten, um sich zu trösten oder sich gegenseitig mit ihrer Körperwärme vor dem Erfrieren zu retten. Manchmal entwickelte sich aus der Zuneigung, die von einem Bedürfnis nach Freundinnenschaft und Schutz entstanden war, eine intimere Beziehung, die aber nicht in jedem Fall mit einem sexuellen Verhältnis untereinander einherging.

Margareta Glas-Larsson, deren Ehemann ebenfalls in Ausschwitz inhaftiert war und mit dem sie Kontakt hatte, schreibt über ihre Beziehung zu der Lagerältesten Aurelia Reichert-Wald (genannt „Orli“), dass diese sie sehr stark am Leben erhalten hat, und betont dabei vor allem die überlebensnotwendige Zuneigung und Fürsorge unter den unmenschlichen Lebensbedingungen. Die positive Beschreibung dieser Praxis legt eine soziale Akzeptanz des platonischen Kümmerns um menschliche Grundbedürfnisse unter Frauen nahe.

Margarete Buber-Neumanns zitiert Ulrike Janz in ihrem Artikel „Lesben/lesbisches Verhalten in nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Zeugnisse überlebender Frauen und was sie uns (nicht) sagen“ (1993): Darin schildert Buber-Neumann die rabiate Vorgehensweise der Lagerleitung gegen Liebesverhältnisse anhand des Beispiels einer jungen Insassin, die nach ihrer Denunziation erniedrigt wurde, indem man sie zwang, vor den Anwesenden ihren von Kussflecken überdeckten Oberkörper zu entblößen. Als weitere Sanktionierung von sexuellen Verhältnissen unter Häftlingen nennt sie die Prügelstrafe.

Margarete Buber-Neumann schreibt außerdem über einen Fall lesbischer „Zuhälterei“. Eine Person, deren Passname ein anderer gewesen sei, habe sich als „Gert“ ausgegeben und mehrere Frauen mit körperlicher Zuneigung versorgt. Die Frauen hätten ihm dafür ihre Wochenendrationen an Margarine und Wurst überlassen.

In anderen Zeitzeuginnenberichten wird Hunger als zentraler Grund für sexuelle Dienstleistungen benannt. Dort finden sich der Männermangel in den Frauenlagern, die Verführung von machtlosen Häftlingen durch „so veranlagte Lesbierinnen“ und die Nötigung zu sexuellen Verhältnissen zu machthöheren Funktionshäftlingen oder KZ-Aufseher*innen als weitere vornehmliche Begründungen für (erzwungenes) lesbisches Verhalten.

Auch wenn sich manche Verhältnisse unter Häftlingen sicher auf diese Bedingungen zurückführen lassen, sollten nicht alle Zeugnisse lesbischer sexueller Handlungen im Nachhinein als Folge eines Gewalt- oder Machtverhältnisses abgeleitet werden. Dies tut allen lesbischen oder bisexuellen Frauen Unrecht, deren Begehren vor, während oder nach ihrer Gefangenschaft im Konzentrationslagers nicht-heterosexuell war oder wurde, und deren Existenz im historischen Kontext dadurch ausradiert wird.

 

Quellen:

ESCHEBACH, Insa (2012): Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Konzentrationslager Ravensbrück. In: Eschebach, Insa (Hrsg.): Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexualität im Nationalsozialismus (S. 65). Berlin: Metropol-Verlag.

HAUER, Gudrun (2010): Nationalsozialismus und Homosexualität. Anmerkungen zum „lesbischen Opferdiskurs“ (S. 133f.). In: Froihofer, Maria/Murlasits, Elke/Taxacher, Eva (Hrsg.): L(i)eben und Begehren zwischen Geschlecht und Identität. Wien: Löcker Verlag.

JANZ, Ulrike (1993): Lesben/lesbisches Verhalten in nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Zeugnisse überlebender Frauen und was sie uns (nicht) sagen (S. 115f.). In: Querfeldein. Beiträge zur Lesbenforschung. Zürich: eFeF-Verlag.

JANZ, Ulrike (1994): Reflexionen zum „negativen lesbischen Eigentum“. (S. 72). In: IHRSINN – Eine radikalfeministische Lesbenzeitschrift. Nr. 10. Bochum: Eigenverlag.

JANZ, Ulrike (1995): Zeugnisse überlebender Frauen. Die Wahrnehmung von Lesben/lesbischem Verhalten in nationalsozialistischen Konzentrationslagern (S. 21ff.). In: FRAZ. Nr. 2. Zürich: Eigenverlag.

KOKULA, Ilse (1989): Zur Situation lesbischer Frauen in der NS-Zeit (S. 29ff.). In: beiträge zur feministische theorie und praxis. Heft 25/26. Köln: Eigenverlag.

MEIER, Kerstin (1999): ‚Es war verpöhnt, aber das gab’s‘ – Die Darstellung weiblicher Homosexualität in Autobiographien von weiblichen Überlebenden aus Ravensbrück und Ausschwitz (S. 22ff.). In: Jellonnek, Burkhard: Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus. Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland. Heft 5. Bremen: Eigenverlag.

SCHOPPMANN, Claudia (2012): Zwischen strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ächtung: Lesbische Frauen im „Dritten Reich“ (S. 47). In: Eschebach, Insa (Hrsg.): Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexualität im Nationalsozialismus. Berlin: Metropol-Verlag.

SCHOPPMANN, Claudia (2014): Wider das „gesunde Volksempfinden“. Vom Verhör bis zur KZ-Haft: Nicht nur schwule Männer, auch lesbische Frauen litten im „Dritten Reich“. In: Der Tagesspiegel.